Jeder, der nur ein geringes Einkommen bezieht oder Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, ist berechtigt die Lebensmittelausgabe der Mindener Tafel zu nutzen.
Entsprechende Bescheinigungen bitten wir vorzulegen.
Zurzeit herrscht ein Aufnahmestopp für Minden und Petershagen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ab sofort müssen Kunden ihre Kundenkarte und ihren Ausweis im Original mitbringen und unaufgefordert vorzeigen.
Kopien oder Fotos werden nicht akzeptiert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Ihr Tafel-Team
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