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Für Kunden

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Berechtigungskarte

Jeder, der nur ein geringes Einkommen bezieht oder Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, ist berechtigt die Lebensmittelausgabe der Mindener Tafel zu nutzen.

Entsprechende Bescheinigungen bitten wir vorzulegen.

AUFNAHMESTOPP

Zurzeit herrscht ein Aufnahmestopp für Minden und Petershagen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

HINWEIS FÜR ALLE KUNDINNEN UND KUNDEN

Ab sofort müssen Kunden ihre Kundenkarte und ihren Ausweis im Original mitbringen und unaufgefordert vorzeigen.

Kopien oder Fotos werden nicht akzeptiert.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Ihr Tafel-Team

Ausgabezeiten in Minden

Dienstags 09:00–12:00 Uhr und 12:30–14:30 Uhr

Freitags 09:00–12:00 Uhr und 12:30–14:30 Uhr

 

Dienstags Freitags

 

Ausgabezeiten in Heimsen

Dienstags 10:00–10:45 Uhr

Ausgabezeiten in Petershagen

Dienstags 11:45–12:45 Uhr

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