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Für Kunden

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Berechtigungskarte

Jeder, der nur eine geringes Einkommen bezieht oder Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, ist berechtigt die Lebensmittelausgabe der Mindener Tafel zu nutzen.

Entsprechende Bescheinigungen bitten wir vorzulegen.

AUFNAHME-STOPP!

Zurzeit herrscht ein Aufnahme-Stopp für Minden und Petershagen. 

Achtung, neue Ausgabezeiten ab 01.05.2024 !!!

Dienstag:  09:00 – 12:00 Uhr & 12:30 – 14:30 Uhr

Freitag:      09:00 – 12:00 Uhr & 12:30 – 14:30 Uhr

Ausgabezeiten in Minden

Ausgabezeiten in Heimsen

Dienstag 10:00 – 10:45 Uhr

Ausgabezeiten in Petershagen

Dienstag 11:45 – 12:45 Uhr

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