Jeder, der nur eine geringes Einkommen bezieht oder Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, ist berechtigt die Lebensmittelausgabe der Mindener Tafel zu nutzen.
Entsprechende Bescheinigungen bitten wir vorzulegen.
Derzeit sind wir in der Lage, eine kleine Anzahl neuer Kunden aufzunehmen.
Auf Grund der Situation in der Ukraine haben wir alles möglich gemacht, um besonders den Geflüchteten aus dieser Region die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Dies haben wir gern gemacht.
Inzwischen ist diese Kundengruppe bei uns stark angewachsen und andere Gruppen mussten etwas zurückstecken. Um hier wieder einen Ausgleich zu schaffen, haben wir uns dazu entschlossen, die jetzt zur Verfügung stehenden Plätze zunächst allen anderen Kundengruppen anzubieten. Auf diese Weise wollen wir die Vielfalt in unserem Kundenstamm erhalten. Auch der wachsenden Altersarmut wollen wir hiermit besser gerecht werden.
Falls Sie unsere Unterstützung benötigen, Ihre Bedürftigkeit entsprechend nachweisen können (z.B. Bescheide ALG II, ….), nicht aus der Ukraine sind und in unserem Einzugsgebiet Minden wohnen, melden Sie sich bitte Dienstags und Freitags, in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr, im Büro.
Unser Ausweis berechtigt einen einmal wöchentlichen Lebensmittelbezug zu je 2,00 € pro Erwachsenem
und Ausgabe und 1,00 € pro Kind oder Jugendlichem bis 17 Jahre.
Achtung! Weiterhin herrscht ein Aufnahme-Stopp Petershagen.
Dienstag 10:00 – 10:45 Uhr
Dienstag 11:45 – 12:45 Uhr
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