Jeder, der nur eine geringes Einkommen bezieht oder Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, ist berechtigt die Lebensmittelausgabe der Mindener Tafel zu nutzen.
Entsprechende Bescheinigungen bitten wir vorzulegen.
Zurzeit herrscht ein Aufnahme-Stopp für Minden und Petershagen.
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr & 12:30 – 14:30 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr & 12:30 – 14:30 Uhr
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