Jeder, der nur eine geringes Einkommen bezieht oder Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, ist berechtigt die Lebensmittelausgabe der Mindener Tafel zu nutzen.
Entsprechende Bescheinigungen bitten wir vorzulegen.
Unser Ausweis berechtigt einen einmal wöchentlichen Lebensmittelbezug zu je 2,00 € pro Erwachsenem
und Ausgabe und 1,00 € pro Kind oder Jugendlichem bis 17 Jahre.
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