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Für Kunden-Oktober

Für Kunden-Oktober

Berechtigungskarte

Jeder, der nur eine geringes Einkommen bezieht oder Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, ist berechtigt die Lebensmittelausgabe der Mindener Tafel zu nutzen.

Entsprechende Bescheinigungen bitten wir vorzulegen.

AKTUELL IST AUFNAHMESTOP!

Unser Ausweis berechtigt einen einmal wöchentlichen Lebensmittelbezug zu je 2,00 € pro Erwachsenem
und Ausgabe und 1,00 € pro Kind oder Jugendlichem bis 17 Jahre.

Ausgabezeiten in Minden

Dienstags 09:00–12:00 Uhr und 12:30–14:30 Uhr

Freitags 09:00–12:00 Uhr und 12:30–14:30 Uhr

 

Dienstags Freitags

 

Ausgabezeiten in Heimsen

Dienstags 10:00–10:45 Uhr

Ausgabezeiten in Petershagen

Dienstags 11:45–12:45 Uhr

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