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Für Kunden-Oktober

Für Kunden-Oktober

Berechtigungskarte

Jeder, der nur eine geringes Einkommen bezieht oder Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, ist berechtigt die Lebensmittelausgabe der Mindener Tafel zu nutzen.

Entsprechende Bescheinigungen bitten wir vorzulegen.

AKTUELL IST AUFNAHMESTOP!

Unser Ausweis berechtigt einen einmal wöchentlichen Lebensmittelbezug zu je 2,00 € pro Erwachsenem
und Ausgabe und 1,00 € pro Kind oder Jugendlichem bis 17 Jahre.

Ausgabezeiten in Minden

Ausgabezeiten in Heimsen

Dienstags 10:00–10:45 Uhr

Ausgabezeiten in Petershagen

Dienstags 11:45–12:45 Uhr

Öffnungszeiten in Minden

Büro – Kunden:         dienstags 09:00–12:00 Uhr

Verwaltung:               montags–freitags 09:00–14:00 Uhr

 

Annahme von Sachspenden

Montags–freitags 09:00–14:00 Uhr
Hohenzollernring 36
32427 Minden

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